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1. ALLGEMEINES

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

2. PREISE UND ANGEBOTE

Lieferungen und Leistungen erfolgen jeweils zu dem zum Leistungszeitpunkt gültigen ausgewiesenen Preis. Der Auftragnehmer ist berechtigt einen Auftrag längstens 8 Tage nach Eingang ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Angegebene Liefertermine sind unverbindliche ungefähre Termine. Ersatzansprüche wegen Verzug werden ausgeschlossen.

3. LEISTUNGSUMFANG

Der Auftragnehmer liefert Mulden, welche durch den Vertragspartner befüllt werden, übernimmt den Abtransport und entsorgt bzw. verwertet den Inhalt. Der Vertragspartner haftet für sämtliche durch eine unrichtige Deklaration entstehenden Kosten und Schäden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch nach Übernahme der Abfälle diese an den Vertragspartner rückzustellen, wobei dieser zur Rücknahme verpflichtet ist. Die Mulden dürfen nur bis zur Oberkante befüllt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die StVO) einzuhalten. Der Vertragspartner sorgt für entsprechende Manipulationsfläche zur Aufstellung und zum Wechseln bzw. Abholen der Mulden, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt diesbezüglich Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Erforderliche Bewilligungen zur Aufstellung von Mulden sind vom Vertragspartner rechtzeitig einzuholen und die entsprechenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu beachten. Die Zufahrt für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mindestens 18 bzw.26 to muss gegeben sein. Für Schäden auf den jeweiligen Abstellflächen und deren Zufahrten, die nur durch das Zu- und Abfahren bzw. Abstellen und Aufnehmen der Mulden auftreten, haftet der Vertragspartner. Beschädigungen der Mulden während der Mietdauer hat der Vertragspartner zu vertreten.

4. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

Ist der Vertragspartner Unternehmer, sind Mängelrügen innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung bei sonstigem Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche schriftlich zu erstatten. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die unseren Vertragspartnern im Rahmen der Geschäftsabwicklung entstehenden Sachschäden, sofern diese lediglich fahrlässig herbeigeführt wurden.

5. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht als vereinbart. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.